Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO. Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, daß die Gesellschaft Mittel zur Förderung des Sports beschafft und diese Mittel Körperschaften des privaten Rechts, die selbst steuerbegünstigt i. S. d. §§ 51 ff der Abgabenordnung sind, und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken, insbesondere zur Förderung des Sports, zur Verfügung stellt. Insbesondere stellt die Gesellschaft ihre Mittel der Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e. V. zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zur Verfügung.