Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung und der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums bzw. mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V am Standort Norderstedt zur Erbringung aller hiernach zulässigen zahnärztlichen und nichtzahnärztlichen heilmittelberuflichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang
stehenden Tätigkeiten, auch solchen Tätigkeiten, die im Wege der Delegation auf Hilfspersonal übertragen werden dürfen, sowie die Bildung von Kooperationen mit
ambulanten und stationären Leistungsbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation sowie Kooperationen mit nichtzahnärztlichen
Leistungsbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer zahnärztlicher Versorgungsformen, wie die
integrierte Versorgung.