Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen im In- und Ausland,
- das Erbringen von Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen, insbesondere die Beratung der Geschäftsführungen in wirtschaftlichen, buchhalterischen, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten,
- der Erwerb sowie Verwaltung von eigenem und fremdem im In- und Ausland belegenen unbebauten und bebauten Grundbesitz,
- der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie mit Vorleistungen und das Erbringen von landtechnischen Dienstleistungen sowie