Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Finanzierung, der Betrieb und die Verwaltung von Energie-Projekten sowie deren Errichtung und die Erbringung von Wartungsleistungen sowie das Halten von Mehrheitsbeteiligungen an Gesellschaften, die die Entwicklung, die Finanzierung, den Betrieb und die Verwaltung von Energie-Projekten sowie deren Errichtung und die Erbringung von Wartungsleistungen zum Unternehmensgegenstand haben.