Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der alleinige Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf, die Vermietung und Verwaltung von eigenen Immobilien sowie die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen und für eigene Rechnung und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten (mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten)