Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Tätigkeit als Generalunternehmer, insbesondere die Planung, Organisation und Vergabe von Bau- und Ausbauleistungen an Subunternehmer sowie die Koordination von Bauprojekten aller Art; Handel mit Baustoffen, Baumaterialien und baunahen Produkten sowie die Erbringung von projektbezogenen kaufmännischen, beratenden und administrativen Dienstleistungen; die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, geringfügige handwerkliche Tätigkeiten sowie infrastrukturelle Dienstleistungen wie Hausmeisterservice, kleinere Reparatur-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten selbst durchzuführen, sofern hierfür keine handwerksrechtliche Zulassungspflicht besteht