Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist der Erwerb und das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere von Immobilienvermögen sowie artverwandte Geschäfte einschließlich der Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Sie ist auch zur Beteiligung an weiteren Gesellschaften im In- und Ausland sowie zu artverwandten Geschäften berechtigt.