Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die nachhaltige Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes und der Bildung.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Aktivitäten:
(i) Erwerb, wirtschaftliche Stilllegung und/oder Renaturierung landschaftlicher Flächen im Sinne der Förderung des Naturschutzes;
(ii) Errichtung und Förderung von Begegnungsstätten für Mensch und Natur;
(iii) Angebot und Durchführung von Veranstaltungen mit dem Zweck der Umweltbildung und Persönlichkeitsentwicklung
Soweit zur Unterstützung des natürlichen Gleichgewichts der Naturflächen erforderlich, kann die Gesellschaft ein Mindestmaß an land- und forstwirtschaftlicher Nutzung der Flächen sowie ggf. erforderliche Jagden durchführen.