Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt Rechtsgeschäfte mit sich selbst und als Vertreter Dritter abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern
gemeinschaftlich vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der noch zu gründenden Beuck & Pietzsch Immobilienverwaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.