Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Erwerb und das Halten (unmittelbar oder mittelbar durch Tochtergesellschaften) von Beteiligungen an Unternehmen in den Bereichen Herstellung und Lieferung von Versorgungs- und Energieanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und Handel mit allen Gegenständen, die zur Herstellung und Unterhaltung der genannten Anlagen erforderlich sind, sowie das Erbringen von kaufmännischen und administrativen Dienstleistungen an Unternehmen, an denen die Gesellschaft direkt oder indirekt beteiligt ist (mit Ausnahme von Finanzdienstleistungen), einschließlich aller mittelbar diesem Zweck dienlicher Geschäfte.