Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen, insbesondere an Gesellschaften, die im Bereich der Kapitalverwaltung, der Beratung oder verwandten Gebieten tätig sind, sowie die Einbringung von Managementleistungen für verbundene Unternehmen.
Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, insbesondere nicht nach dem KWG, KAGB oder der GewO.
Die Gesellschaft kann zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (§ 44 KAGB, GwG) für sich/oder verbundene Unternehmen eigene Compliance-Strukturen aufbauen oder geeignete Dienstleister beauftragen. Dies umfasst insbesondere die Unterstützung bei oder die Überwachung von Verwahrstellenfunktionen und die Bestellung von Geldwäschebeauftragten bei verbundenen Unternehmen,soweit dies rechtlich zulässig und zweckmäßig ist.