Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere an der MKK Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bönebüttel, nachfolgend KG genannt, deren Gegenstand folgender ist:
Erwerb, Verwaltung, Nutzung und Verwertung von eigenem Vermögen, insbesondere von bebautem und unbebautem Grundbesitz aller Art, einschließlich Bebauung von eigenem Grundbesitz zum Zwecke der Vermietung und Verpachtung und An- und Verkauf von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie alles sonst mit diesem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehenden Geschäfts- und Dienstleistungen.