Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung und Verpachtung von eigenen Immobilien ohne gewerbliche Tätigkeit zum Vermögensaufbau.
(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, Hilfs- und Nebengeschäfte zu tätigen und alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck zu dienen oder ihn zu fördern. Sie ist insbesondere befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen im In-und Ausland zu gründen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen, Tochtergesellschaften zu gründen und Zweigniederlassungen zu errichten.