Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Produktion, Gestaltung und Vertrieb von Printmedien sowie elektronischen Medien,
- Konzeption, Erstellung und Betreuung von Internetpräsenzen und sonstigen digitalen Angeboten (zum Beispiel Social-Media-Kanäle),
- Tätigkeit als Werbeagentur einschließlich Marketing- und Kommunikationsberatung,
- Produktion und Verbreitung von Film-, Foto- und Audiomaterial (z.B. Video- und Audioproduktionen, Podcasts),
sowie alle damit im Zusammenhang stehenden oder den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte