Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland, einschließlich der Beteiligung an Grundbesitzgesellschaften und der Ausübung üblicher Holdingfunktionen sowie der entgeltlichen Erbringung von Dienstleistungen an Dritte und verbundene Unternehmen, insbesondere an direkte und indirekte Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Diese Dienstleistungen können u.a. in der Erbringung von Management-, Vermittlungs-, Marketing- und Beratungsleistungen sowie genehmigungsfreier Finanzdienstleistungen bestehen. Im Rahmen der Finanzdienstleistungen kann die Gesellschaft insbesondere ihre Tochtergesellschaften durch die Gewährung von Gesellschafterdarlehen finanzieren bzw. Kredite Dritter vermitteln, soweit dies keiner Genehmigung bedarf. Die Dienstleistungen können sowohl durch eigenes Personal der Gesellschaft als auch durch den Weiterverkauf von eingekauften Drittleistungen erbracht werden.