Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern (Arbeitnehmerüberlassung) gemäß den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Ferner umfasst der Unternehmenszweck die Beratung und Entwicklung von flexiblen Arbeitszeitmodellen, Personaldienstleistungen sowie die Vermittlung und Rekrutierung von Fach- und Führungskräften.