Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung des eigenen Vermögens sowie der Erwerb, die Verwaltung (insbesondere durch die Erbringung entgeltlicher Dienstleitungen) und der Verkauf von Beteiligungen an Untetrnehmen, die die Entwicklung, Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (Windparks) oder die den Erwerb, die Verwaltung sowie den Verkauf von Beteiligungen an solchen Unternehmen zum Gegenstand haben.