Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz, der An- und Verkauf von Grundstücken und Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Errichtung und der Betrieb von Fotovoltaikanlagen und Anlagen zur Wärmeerzeugung, der Vertrieb und der Handel mit Energie in Form von Strom und Wärme unabhängig vom Medium, die Projektentwicklung sowie die Übernahme der persönlichen
Haftung an anderen Unternehmen.