Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung und Entwicklung von Biologika sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, die nicht einer gesetzlichen Erlaubnispflicht unterliegen. Die Herstellung von klinischen Prüfungsmuster sowie Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln werden Gegenstand des Unternehmens, sobald gesetzlich erforderlichen Erlaubnisse vorliegen und die Gesellschafter dies im Rahmen einer Satzungsänderung ergänzend hinzufügen