Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die kollektive Vermögensverwaltung von geschlossenen Spezial-AIF als registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Grundlage und im Umfang einer Registrierung nach § 44 KAGB i. V. m. § 2 Abs. 4 KAGB ausschließlich zur erlaubnisfreien Verwaltung von geschlossenen Spezial-AIF. Dies beinhaltet auch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf (z. B. die Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters eines verwalteten AIF) und bei denen die Haftung der Gesellschaft aufgrund der Rechtsform des Beteiligungsunternehmens beschränkt ist.