Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von eigenem Vermögen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere von Immobilien und Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den Beteiligungsgesellschaften sowie Dritten, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung