Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und Restaurants, Zubereitung und Verkauf von Speisen sowie alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken, Ausrichtung von Festlichkeiten aller Art und Durchführung von verwandten Nebengeschäften, die zur Erreichung des Firmenzwecks geeignet sind sowie Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen