Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Im- und Export sowie der Groß- und Einzelhandel von bzw. mit Waffen, Stahlwaren, Jagdzubehör und dergleichen mehr. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte zu tätigen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die unmittelbar oder mittelbar dem Geschäftszweck der Gesellschaft dienlich oder auch nur nützlich sind. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck zu gründen oder zu erwerben oder sich an Unternehmen dieser Art in beliebiger Rechtsform zu beteiligen.