Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung, in den Bereichen Motion Design, Werbe- und Filmproduktion, insbesondere die Postproduktion einschließlich des Compositings, Filmschnitts und Colour Gradings, das Umsetzen von Werbefilmen als Motion Designer, der Erwerb, das Halten und Verwalten von (Mehrheits-) Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.