Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens. Hierzu gehören insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Erbringung von Dienstleistungen für Beteiligungsunternehmen und Dritte.