Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen; einschließlich des Haltens und Verwaltens von Immobilienvermögen und der Beteiligung an anderen Unternehmen.
Die Gesellschaft kann alle erlaubten Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die mit dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen oder zusammenhängen können oder die diesem Unternehmensgegenstand dienlich erscheinen.
Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Unternehmen gleicher oder ähnlicher Ausrichtung errichten oder erwerben, sich an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.