Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung unterstützender Dienstleistungen für im Außendienst tätige Dritte, insbesondere also für Handelsvertreter und Vertrags- oder Eigenhändler. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle ihrem Unternehmensgegenstand ähnlichen Geschäfte zu betreiben, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmungen zu beteiligen.