Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft und das Erbringen von hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere Einkauf und Erbringung von Dienstleistungen für mittelbare und unmittelbare Tochterunternehmen der Gesellschaft zur Förderung ihrer Unternehmensgegenstände, mit Aus-
nahme der Erbringung von erlaubnispflichtigen Rechtsberatungs-, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungen.