Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, die Verwaltung und ggf. die Veräußerung von Beteiligungen, Patenten, Gebrauchsmustern und anderen gewerblichen Schutzrechten, die Verwaltung eigenen Vermögens und zur Nutzung überlassenen Vermögens sowie die Entwicklung und Weiterentwicklung medizintechnischer Produkte.