Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes sowie die Koordination und Vergabe von handwerklichen Leistungen im Rahmen von Instandsetzungen, Sanierungs- und Renovierungsplanungen an handwerkliche Betriebe. Handwerkliche Arbeiten, die keines handwerklichen Qualifitkationsnachweises nach der HWO bedürfen, werden von der Gesellschaft selbst ausgeführt. Im Übrigen können handwerkliche Leistungen selbst ausgeführt werden, sowie der Gesellschaft für die Durchführung dieser Arbeiten ein Konzessionsträger zur Verfügung steht.