Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die Verwaltung und ggf. die Veräußerung von Beteiligungen, Patenten, Gebrauchsmustern und anderen gewerblichen Schutzrechten, die Verwaltung eigenen Vermögens und zur Nutzung überlassenen Vermögens sowie die Entwicklung und Weiterentwicklung medizintechnischer Produkte. Ferner darf die Gesellschaft andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern.