Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen sowie das Grün-den, Erwerben und Beteiligen an Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, ebenso wie die Übernahme der Geschäftsführung für solche Unternehmen, die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland sowie das Abschließen von Unternehmensverträgen. Ebenso kann das Unternehmen das eigene Vermögen verwalten und Wertpapierhandel betreiben. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen