Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Abrechnungsdienstleistungen für Zahnarztpraxen, das Angebot und die Durchführung von Schulungen im zahnärztlichen Abrechnungswesen auch für Factoring-Unternehmen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verwaltungs- und Abrechnungswesen von Zahnarztpraxen.