Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, Vermögensverwaltung und Vermögensanlage für eigene Rechnung sowie alle damit verbundenen Nebengeschäfte. Insbesondere Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im Bereich Erneuerbare Energie im In- und Ausland. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, alle Handels- und Beratungsgeschäfte zu tätigen, die keiner besonderen staatlichen Genehmigung bedürfen.