Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gewerbsmäßige Aufzucht von Jungfischen meist aus den befruchteten Eiern unter künstlichen Bedingungen, die Weiterzucht in besonderen Teichen bis zu Laichfischen und von anderen Produkten aus Aquakulturen, sowie die Verarbeitung und Vermarktung der damit im Zusammenhang stehenden Produkte.