Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb von Immobilien, Führung von Immobiliengeschäften aller Art und damit in Zusammenhang stehende Geschäfte, Erwerb und Veräußerung von Beteiligung an Unternehmen, Verwaltung eigenen Vermögens sowie Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz