Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich daran beteiligen, sie vertreten und/oder deren Geschäftsführung übernehmen.