Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam, oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafter kann Alleinvertretungsbefugnis erteilt und die Befreiung von den einschränkenden Bestimmungen des § 181 BGB erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Digitale Logistik, insbesondere der Vertrieb von EDV-Systemen und deren Anwendung im Satz-, Bild- und Grafikbereich. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte wahrzunehmen, die dem in Abs. 1 genannten Unternehmenszweck dienlich sind, auch Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Planung, Gestaltung und
Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen aller Art und Public Relations. Beratung, Betreuung und Schulung von Unternehmen auf dem Sektor Werbung, Marketing und Public Relations sowie auf dem Sektor elektronische und grafische Datenverarbeitung in diesen Bereichen.