Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art, insbesondere im Bereich der Kapitalmarkt-, Beteiligungs- und Finanzierungsbranche,
- die Emission und Platzierung eigener Finanzinstrumente, insbesondere Wandelanleihen, Genussrechte und sonstige Beteiligungsangebote, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften,
- die Durchführung von Beratungs-, Marketing- und Managementleistungen im Zusammenhang mit Beteiligungen oder Emissionen eigener Projekte