Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Ausgenommen hiervon sind Tätigkeiten und Dienstleistungen, für die eine besondere Genehmigung erforderlich ist, soweit diese Genehmigung nicht vorliegt.