Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien sowie der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere die Übernahme der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter.