Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erstellung und Betreiben von Finanz- und Investmentportalen im Internet, die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, der Erwerb von Untemehmensbeteiligungen und Wertpapieren sowie das Betreiben sonstiger Finanzgeschäfte, jeweils soweit die Tätigkeit keiner Genehmigung nach dem KWG bedarf.