Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Förderung des leiblichen, geistigen und seelischen Wohles von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sinne der Jugendhilfe, der Flüchtlingshilfe sowie der Förderung und Rehabilitation und Teilhabe von geflüchteten Menschen mit Behinderung. Zu diesem Zwecke werden Hilfeleistungen nach SGB VIII und SGB IX erbracht. Darüberhinaus beabsichtigt die Gesellschaft den gemeinnützigen Zweck der Förderung zur interkulturelle Kommunikation und Toleranz, Respekt auf allen Gebieten der Kultur im Sinne des Völkerverständigungsgedankens. Der Satzungsweck wird verwirklicht durch die fürsorgliche, unterstützende Arbeit gegenüber den Klientinnen und Klienten und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, im Besonderen der Eingliederungshilfe (qualifizierte Assistenzleistungen), Jugendhilfe und Familienhilfe, Schulbegleitung