Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Errichtung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) i. S. d. § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung aller zulässigen Leistungen auf dem Gebiet der vertragszahnärztlichen und privatzahnärztlichen ambulanten Versorgung sowie aller hiermit in Zusammenhang stehenden zulässigen Tätigkeiten.