Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Konzeptionierung und Umsetzung von Kommunikations- und Marketingmaßnahmen jeglicher Art; die Vornahme und Ausführung aller Geschäfte und Handlungen, soweit sie zur Erreichung des Gesellschaftszwecks als dienlich erscheinen oder die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern geeignet sind; Handel mit Werbemitteln aller Art