Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Vermittlung von Aufträgen und Waren verschiedener Art,
- der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Konsumgüter,
- die Entwicklung und der Vertrieb von Marketingdienstleistungen,
- alle erlaubnisfreien Gebäudedienstleistungen,
- die Vermittlung von Personal,
- alle nicht genehmigungspflichtigen Baudienstleistungen,
- Beherbergung- und Unterbringungsdienstleistungen.