Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigener und fremder Immobilien sowie alle damit im weitesten Sinne zusammenhängenden Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtige
Tätigkeiten, ferner der Betrieb von Automatenspielhallen und Gaststätten sowie das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten.