Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Unternehmens im Hotellerie- und Gastgewerbe einschließlich Kochschule, die Begleitung und Ausrichtung von Veranstaltungen einschließlich des Caterings, der Herstellung und des Handels mit Waren aller Art, insbesondere Lebensmitteln, Küchen und Küchenzubehör, jedoch mit Ausnahme der Herstellung und des Handels mit genehmigungspflichtigen Waren, sowie Beratung, Unterstützung, Consulting und Projektmanagement von Betrieben.