Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben, die direkt oder indirekt für Immobilieneigentümer oder -verwaltungen tätig sind; Beteiligung kann der komplette Erwerb oder eine Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligung an vorbezeichneten Unternehmen sein; gewerbsmäßiger Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen (Immobilienmakler gem. § 34 c); ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG