Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Teilnahme und die Aus- und Fortbildung im Sicherheitsgewerbe für behördliche Einheiten (insb. Polizei, Zoll), das Sicherheitsgewerbe sowie für Sportschützen, Jäger und Privatpersonen, insbesondere im Bereich Schusswaffengebrauch, Personenschutz, Kampftechniken, taktische Einsatzmedizin und Waffensachkunde im Bereich § 34a GewO